ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ASZ-Computertechnik
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle jetzt und später abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten bei einer Bestellung als akzeptiert. Änderungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns im Einzelfall wirksam.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO ab Firmensitz Hürth ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Falls nichts anderes angegeben verstehen sich die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%).
3. Art der Lieferung
Versandart und sachgemäße Verpackungsart bleiben uns Überlassen. Die Ware reist - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Käufers. Der Abschluß einer Transportversicherung bei uns ist möglich (siehe Bestellseite). Teillieferungen werden gesondert berechnet.
4. Mängel
Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ware ist frachtfrei zu übersenden, auch im Garantiefall. Die Garantie des Vorlieferanten wird im vollem Umfang auch dem Käufer gewährt. Werden rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht anerkannt, so verjähren die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit zulässig, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber unserem Lieferanten abzutreten. Insbesondere ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung wie etwa für Schäden, die durch die Benutzung durch Programme entstehen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche die aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie positiver Vertragsverletzung resultieren.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns gemäß § 455 BGB mit den aus Absatz 2-8 ersichtlichen Erweiterungen und Verlängerungen bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages nebst Kosten und Zinsen. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
6. Anwendungstechnische Beratung
Anwendung und Verwendung der gelieferten Ware liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Jegliche Beratung gilt als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von eigener Prüfung. Eine etwaige Haftung ist auf den Kaufpreis begrenzt.
7. Zahlungsbedingungen
Maßgeblich ist stets das auf der Rechnung ausgedruckte Zahlungsziel. Falls nicht anders vereinbart, lauten unsere Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort, rein netto. Nachnahmen werden nicht skontiert. Verspätete Zahlungen oder Abweichungen von den Zahlungsbedingungen verpflichten den Käufer - vorbehaltlich sonstiger Rechte - zur Vergütung der enstehenden Zinsen und Spesen mit mindestens 1 % über dem banküblichen Zinssatz für kurzfristiges Geld. Die Aufrechnung mit oder das Zurückbehalten wegen Geldforderungen aller Art ist unzulässig, soweit die aufrechenbare Gegenforderung nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers ist der Kaufpreis sofort fällig.
8. Lizenzbedingungen Softwareprodukte und Videos
Durch Öffnen der entsprechenden Verpackung werden die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. Insbesondere dürfen nicht Kopien von Software , Videos oder Dokumentation unentgeldlich oder gegen Entgeld an Dritte weitergegeben werden. Wiederverkäufer dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen anfertigen. Für gelieferte, fremdhergestellte Software, muß nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Für Werbeangaben und Eigenschaftszusicherungen des Herstellers Übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hürth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten diese Bedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein, so werden die restlichen Teile hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.
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